C & R Performance Treuhand

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Gesamtverantwortung/Impressum

C & R Performance Treuhand GmbH
c/o NobleNails – Hülya Cantekin
Zeughausgasse 7a
CH – 6300 Zug

Email: info@cr-performance.ch
aus der Schweiz:
Telefon 079 527 10 79

aus dem Ausland:

Telefon +41 79 527 10 79
Firmennummer CHE-281.529.877

Allgemeine Geschäftsbedingungen der C & R Performance Treuhand GmbH

Nachfolgende C & R Performance

  1. Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Steuerberatung, Unternehmensberatung, Finanzbuchhaltung, Planung, Unterstützung und Schulungen.
    2. Wer der Auftraggeberin ein Angebot einreicht (Auftragnehmerin), akzeptiert damit vorliegende AGB. Die Parteien können Abweichungen schriftlich im Vertrag vereinbaren, soweit sie sachlich gerechtfertigt sind.
  2. Angebot
    1. Das Angebot wird gestützt auf die Offertenanfrage der Auftraggeberin erstellt.
    2. Die Dienstleistung: Steuererklärung ausfüllen gilt als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingungen einer nicht korrekten Angaben des Kunden vor, welchen den Preis der Dienstleistung ändern kann oder aufgelöst werden kann, bei nicht Einhaltung der AGB’s.
    3. Die Auftragnehmerin weist im Angebot die Mehrwertsteuer separat aus.
    4. Das Angebot einschliesslich Präsentationen erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offertenanfrage nichts Anderes vermerkt ist.
    5. Das Angebot ist während der in der Offertenanfrage genannten Frist verbindlich. Fehlt eine entsprechende Angabe, so gilt eine Frist von 2 Werktagen ab Offerteneingang.
    6. Die Auftragsgeberin ist verpflichten die Angaben wahrheitsgetreu auszufüllen.
  3. Ausführung
    1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich als Steuerberater/Treuhänder zu einer sorgfältigen, getreuen und sachkundigen Vertragserfüllung. Sie garantiert, dass alle erbrachten Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
    2. Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihr sofort schriftlich oder mündlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen oder gefährden.
    3. Der Auftraggeberin steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu.
    4. Ohne schriftliche Vollmacht ist die Auftragnehmerin zur Vertretung der Auftraggeberin nicht ermächtigt; sie darf die Auftraggeberin gegenüber Dritten nicht verpflichten.
  4. Einsatz von Mitarbeitenden
    1. Die Auftragnehmerin darf Mitarbeiter einsetzen, welche im Unternehmen tätig sind um gewisse Dienstleistungen auszuführen, wird aber von einem Vorgesetzten überarbeitet.
  5. Zahlung
    1. Alle Zahlungsaufforderungen von Dienstleistungen, sind auf Vorauskasse zu begleichen. Die C & R Performance GmbH behält sich vor, den Zahlungseingang abzuwarten, bevor mit der Arbeit begonnen wird.
    2. Die Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
    3. Dem Kunden stehen die als Zahlungsmittel im Admin-Tool unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
    4. Die Zahlung oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei der Bestätigung der Dienstleistung „Steuererklärung ausfüllen“.
    5. Weitere Dienstleistungen, welche auf der Website von C & R Performance sind, sind voraus zu begleichen.
    6. Die C & R Performance behält sich vor ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.00 resp. ab der 3. Mahnung CHF 50.00 zu erheben.
  6. Reklamation gegenüber C & R Performance
    1. Der Kunde darf eine Reklamation gegenüber C & R Performance beanstanden, falls die Dienstleistung nicht wie gewünscht ausgeführt wurde. Weiter muss die Begründung schriftlich und mit Gesetzesartikel beanstandet werden.
    2. Verzug: Hält die Auftragnehmerin fest vereinbarte Termine (Verfalltagsgeschäfte) nicht ein, so kommt sie ohne weiteres in Verzug, in den übrigen Fällen durch Mahnungen.
  7. Gewährleistung und Haftung
    1. Die Parteien haften für alle Schäden, die sie der anderen Partei verursachen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Die Parteien haften für das Verhalten ihrer Hilfspersonen und beigezogener Dritter (z. B. Zulieferanten, Subunternehmer, Substituten) wie für ihr eigenes.
    2. Die Aufträge für Dienstleistungen der C & R Performance werden anhand der Angaben des Kunden ausgeführt, die Angaben müssen durch den Kunden wahrheitsgetreu mitgeteilt werden und der Kunde haftet direkt bei falsch Angaben. Die Kunden müssen sicherstellen, dass alle nötigen Informationen und Dokumenten zur Verfügung gestellt werden für die Ausführung der in Auftrag gegebenen Dienstleistungen.
  8. Geheimhaltung
    1. Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und an denen aufgrund Ihrer Natur nach Treu und Glauben eine Geheimhaltungsinteresse besteht.
    2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Auftraggeberin, soweit sie zur Veröffentlichung folgender Tatsachen und Informationen verpflichtet ist: Name und Adresse der Auftragnehmerin, Gegenstand und Auftragswert der Beschaffung, das durchgeführte Vergabeverfahren, das Datum des Vertragsschlusses und des Vertragsbeginns sowie der Zeitraum der Auftragsausführung. Vorbehalten bleiben zwingenden zwingende Offenlegungspflichten des schweizerischen Rechts (z.B. nach BGÖ, BöB, VöB).
    3. Ohne schriftliche Einwilligung der Auftraggeberin darf die Auftragnehmerin mit der Tatsache, dass eine Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin besteht oder bestand, nicht werben und die Auftraggeberin auch nicht als Referenz angeben.
  9. Datenschutz und Datensicherheit
    1. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten und die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam zu schützen.
  10. Widerruf und Kündigung des Auftrages/Dienstleistungen
    1. Der Auftrag kann von jeder Partei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten. Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Ausgeschlossen ist der Ersatz entgangenen Gewinns.
  11. Vertragsveränderungen, Widersprüche und Teilungültigkeit
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform oder nach Vereinbarung mündlich.
    2. Bei Widersprüchen unter den Bestimmungen gilt folgende Rangfolge: Vertragsurkunde, AGB, Offertanfrage, Angebot.
    3. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
    2. Handelt es sich bei der Auftraggeberin um eine Einheit der zentralen Bundesverwaltung oder eine Einheit der dezentralen Bundesverwaltung ohne Rechtspersönlichkeit, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Bern, in den übrigen Fällen der Sitz der Auftraggeberin.

Kontakt

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